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Auf was man beim Welpenkauf achten sollte
Inhalt:
F.C.I. Zwingerschutz
Ahnentafeln
DNA-Abstammungsnachweis
Registerpapiere und mögliche Fremdeinkreuzungen
Gesundheitsuntersuchungen
Inzucht
Wurfwiederholungen
Häufigkeit der Zuchtverwendung
Alter der Zuchttiere
Anhand vieler Welpenanfragen habe ich gemerkt, daß manche Interessenten nicht wissen, auf was man beim Welpenkauf von einem Saarlooswolfhond achten sollte. Deswegen möchte ich gerne zu diesem Thema aus meiner Sicht die wichtigsten Dinge auflisten, was als Hilfestellung dienen soll, um den richtigen Züchter zu finden und abzuwägen, auf was man Wert legt und was nicht. Die Entscheidung, was Ihnen wichtig ist, müssen Sie natürlich selbst treffen!
Erkundigen Sie sich immer bei mehreren Züchtern und schauen Sie sich alles am besten vor Ort bei einem Besuch an. Besuchen Sie auch SWH-Besitzer oder nehmen sie schriftlich oder telefonisch Kontakt auf, um mehr über die Rasse zu erfahren. Stellen Sie viele Fragen! Je mehr Informationen Sie sammeln, umso besser können Sie abwägen, ob es die richtige Rasse für Sie ist und von welchem Züchter Sie gerne einen Welpen haben wollen.
Daß die Welpen mit Familienanschluß aufgezogen werden und sowohl Zugang zum Haus als auch zum Garten haben, der Züchter viel Wert auf die Sozialisierung der Welpen legt und die Welpen entwurmt, gechippt und geimpft werden, ist selbstverständlich und muß hier nicht extra betont werden. Ein Besuch beim Züchter gibt Ihnen Aufschluß über die Haltung der Hunde.
Vielmehr sollen hier Punkte aufgelistet werden, die dazu beitragen, gesunde Hunde zu züchten, Risiken zu minimieren und einen sinnvollen Beitrag zum Erhalt der Rasse zu leisten.
Alle Welpen – vor allem natürlich Saarloos-Welpen ;) – sind niedlich, aber man sollte sich nicht dazu verleiten lassen, nur aufgrund dessen blind und überhastet einen Welpen zu kaufen, sondern die Entscheidung für einen bestimmten Züchter und einen bestimmten Welpen sollte wohlüberlegt sein – genauso wie die Entscheidung, sich überhaupt einen Saarloos anzuschaffen!
Wählen Sie einen Welpen mit dem Anspruch aus, als würden Sie selbst züchten wollen! Dies sollte der Maßstab sein, sowohl für Sie als auch für den Züchter. Somit bestimmen Sie als Käufer das Niveau in der Zucht. Damit tragen Sie auch wesentlich zur Verbesserung und dem Erhalt dieser seltenen und wundervollen Rasse bei!
Folgende Dinge sollten aus meiner Sicht beim Welpenkauf beachtet werden:
- F.C.I. Zwingerschutz
Fragen Sie nach einem offiziell international anerkannten F.C.I.-Zwingerschutz. Züchtet der Züchter unter dem VDH muß er vom VDH auferlegte Zuchtbestimmungen und Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden erfüllen, um gültige Papiere (Ahnentafeln) für die Welpen zu bekommen (siehe auch Menüpunkt Zucht).
- Ahnentafeln
Lassen Sie sich die Ahnentafeln beider Elterntiere zeigen. Falls die Elterntiere z.B. im VDH registriert sind, ist auf der Ahnentafel das VDH Logo zu sehen, falls z.B. der Vater im Ursprungsland Holland registriert ist, ist das Logo vom Raad van Beheer (der holländische Dachverband, das Pendant zum VDH) zu sehen. Es ist jedoch immer das Logo vom F.C.I. abgebildet.
- DNA-Abstammungsnachweis
Fragen Sie den Züchter, ob er einen Abstammungsnachweis durchführen wird. Beim Abstammungsnachweis wird von den Elterntieren und deren Nachkommen jeweils ein DNA-Profil erstellt, diese miteinander verglichen und somit werden die Elterntiere als solche verifiziert. Bestehen Sie beim Welpenkauf auf solch einen Nachweis um sicherzustellen, daß die im Stammbaum angegeben Eltern auch wirklich stimmen, denn: "mater semper certa est - nur die Mutter ist sicher". Das Ergebnis des Abstammungsnachweises wird vom VDH auf Antrag des Züchters in die Ahnentafeln der Welpen eingetragen.
- Registerpapiere und mögliche Fremdeinkreuzungen
Beim Saarlooswolfhond gibt es Hunde mit "Registerpapieren", das bedeutet, daß dieser Hund keine Ahnentafel mit eingetragenen Vorfahren hat und nicht im Zuchtbuch des VDH aufgeführt ist, sondern lediglich in dem sogenannten "Register" im Anhang des Zuchtbuches. In das VDH-Zuchtbuch werden nur Hunde eingetragen, deren Abstammung über drei Ahnengenerationen lückenlos in von der F.C.I. anerkannten Zuchtbüchern nachgewiesen werden kann. Durch eine Phänotypbestimmung auf einer VDH-Ausstellung kann ein Hund als Saarlooswolfhond anerkannt werden und beim VDH als solcher registriert werden, er bekommt also "Registerpapiere". Man kann dies an einem "R" in der Registriernummmer - im Internet oftmals fälschlicherweise als VDH-Zuchtbuchnummer aufgeführt - erkennen.
Beispiel: "VDH 07/091R0210"
Bei Hunden mit offzieller F.C.I. Ahnentafel ist dieses "R" nicht vorhanden.
Beispiel: "VDH 03/091 0135"
Auch wird im Stammbaum nur der Rufname des Hundes angegeben (da kein Zwingername existiert) und die Ahnen fehlen in den Papieren vollständig oder zumindest teilweise (bei folgenden Generationen) mit dem Vermerk "Nicht nach VDH- und F.C.I.-Regeln gezüchtet.".
Für Hunde, deren Abstammung bekannt und somit auch sicher ist, daß es sich wirklich um einen Saarlooswolfhond handelt (im Zweifelsfall auch durch einen DNA-Nachweis), ist dies eine Möglichkeit, den Hund in die Zucht einzubringen, auch wenn er keine gültigen, anerkannte Papiere hat. Dies kann durchaus sinnvoll sein.
Mit der Registrierung sollte jedoch kein Mißbrauch betrieben werden, denn ist die Abstammung unbekannt oder unsicher, kann dies auch problematisch sein, falls ein solcher Hund in die Zucht geht. Man weiß dann nicht, ob seine Ahnen wirklich SWHs waren oder was sie für Krankheiten bergen etc..
Hat ein Hund keine Papiere, stammt er aus einer Zucht, die nicht durch den VDH kontrolliert wurde, d.h. der Züchter umgeht unter Umständen somit die strengen Zuchtbestimmungen des VDH wie z.B. Untersuchungen auf Krankheiten, Kontrolle der Zuchtstätte, Wurfabnahme, vorgeschriebene tierärztliche Untersuchungen mit Impfung und Chippen der Welpen etc. – und der wichtigste Punkt hierbei ist, daß manchmal nichts über die Vorfahren bekannt ist wie Rassezugehörigkeit, Krankheiten oder Wesen. Ein Hund mit Registerpapieren kann ebenso ein Mischling sein, der dem Saarlooswolfhond lediglich äußerlich ähnelt.
Dies verdeutlicht auch hier wie wichtig ein Abstammungsnachweis ist! Nur wenn die Vergangenheit eines Hundes bekannt ist, kann auch in Zukunft verantwortungsvoll und zielgerichtet im Sinne der Rasse gezüchtet werden.
Leider gibt es aktuell ein gutes Beispiel dafür, warum man Hunde mit Registerpapiere mit Vorsicht genießen und genau nachfragen sollte, woher der Hund stammt:
Deckrüden beim Saarlooswolfhonden Züchterbund
Bei dem dort aufgeführten Rüden "Anakin" handelt es sich nachgewiesenermaßen um einen TWH/SWH-Mix, d.h. der Vater ist ein Tschechoslowakischer Wolfhund, die Mutter ein Saarlooswolfhond. Registerpapiere ermöglichen also, auch Mixe offiziell in die SWH-Zucht einzubringen! Setzt man solche Hunde in der Zucht ein, kann sich das Wesen vom SWH ändern (z.B. in Bezug auf TWH-Einkreuzungen Verstärkung der Dominanz- und Agressivitätsbereitschaft) und ebenso das Exterieur. Der SWH verliert so seine rassetypischen Eigenschaften, die ihn ja gerade ausmachen! Es ist unverständlich, warum so ein Rüde in die SWH-Zucht eingebracht werden soll.
Leider wird mit diesem Thema nicht immer offen und ehrlich umgegangen. Fragen Sie also immer beim Züchter ganz genau nach der Herkunft der Elterntiere, Rassereinheit und ob der Stammbaum auch wirklich so stimmt, wie es auf dem Papier steht – AUCH bei Tieren mit gültigen VDH-Papieren! Ab der 4. Generation werden Registerhunde in das Zuchtbuch des VDH eingetragen und bekommen somit gültige VDH-Papiere.
Ein seriöser, verantwortungsvoller Züchter wird Ihnen alle Fragen offen und ehrlich beantworten und Ihnen genau sagen, was in den Elterntieren "drinsteckt". Ansonsten können Sie nicht sicher sein, ob sie auch wirklich einen rassetypischen SWH bekommen, so wie sie es erwarten. Wissen Sie aber, was sie erwartet, können Sie sich bewußt dafür oder dagegen entscheiden.
- Gesundheitsuntersuchungen
Fragen Sie nach den Gesundheitsuntersuchungen der Elterntiere und lassen Sie sich die Ergebnisse zeigen. Manche Untersuchungen sind im VDH Pflicht und Voraussetzung für die Zucht, manche Untersuchungen sind freiwillig.
Pflichtuntersuchungen sind:
- Hüftgelenksdysplasie
Im VDH darf nur mit Hunden mit maximal HD Status C (leichte HD) gezüchtet werden. Hunde mit HD C dürfen aber nur mit Partnern verpaart werden mit HD A. Meiner Meinung nach sollten aber nur Hunde mit maximal HD Status B (Übergangsform) zur Zucht eingesetzt werden, bevorzugt sollten diese mit einem Partner mit HD Status A (frei) verpaart werden. Optimal ist natürlich, wenn beide Elterntiere HD A haben. Mehr über die Hüftgelenksdysplasie finden Sie unter dem Menüpunkt "Krankheiten".
- Augenuntersuchungen
Die Augenuntersuchung wird von einem sogenannten ECVO-Fachtierarzt durchgeführt. So ein Tierarzt hat eine spezielle Ausbildung in der Augenheilkunde. Der Hund wird auf eine ganze Reihe von Augenkrankheiten untersucht, hierbei ist beim SWH besonders auf PRA und Katarakt zu achten. Beide Elterntiere müssen aber in allen auf der der ECVO-Bescheinigung aufgeführten Punkte frei sein. Die Untersuchung hat 1 Jahr Gültigkeit. Mehr über Augenkrankheiten finden Sie unter dem Menüpunkt "Krankheiten"
Freiwillige Untersuchungen sind:
- Zwergenwuchs
Es gibt seit ca. Mitte 2008 einen Gentest für die Krankheit Zwergenwuchs. Mit diesem Test kann untersucht werden, ob ein Saarloos Träger des Zwergenwuchsgens ist und die Krankheit somit vererben kann oder nicht. Zumindest ein Elternteil muß frei von diesem Gen sein, optimalerweise beide. Wenn ein Elternteil Träger ist, ist das jedoch nicht schlimm, solange der Partner frei von dem Gen ist, denn dann können die Welpen nicht erkranken, jedoch aber Träger sein (was den Hund in keinster Weise gesundheitlich beeinträchtigt). Bei der Weiterzucht müßte lediglich dann wiederum der Gentest für diesen Nachkommen gemacht werden.
Es dürfen in keinem Fall zwei Träger miteinander verpaart werden! Ein verantwortungsvoller Züchter führt diesen Test durch und kann auch vom Vatertier das Testergebnis vorweisen. Lassen Sie sich die Zertifikate des Gentests beider Elterntiere zeigen. Mehr über den Zwergenwuchs finden Sie unter dem Menüpunkt "Krankheiten"
- Degenerative Myelopathie
Wie für den Zwergenwuchs gibt es auch für die Degenerative Myelopathie (DM) einen Gentest. Mit diesem Test kann ebenfalls untersucht werden, ob ein SWH Träger des DM-Gens ist und die Krankheit somit vererben kann oder nicht. Für die Vererbung gilt exakt dasselbe wie für den Zwergenwuchs, siehe oben.
Nach momentanem Stand (2010) sind über 50% der
SWHs Träger des Defektgens oder homozygot betroffen. Dies macht es unabdingbar, daß Zuchttiere auf dieses Defektgen getestet werden. Lassen Sie sich die Zertifikate des Gentests beider Elterntiere zeigen.
Mehr über diese Krankheit finden Sie unter dem Menüpunkt "Krankheiten"
- Patella Luxation
Es gibt beim SWH ein paar vereinzelte Fälle von Patella Luxation. Manche Züchter lassen ihre Zuchttiere deswegen untersuchen, jedoch sind es momentan sehr wenige.
- Ellbogendysplasie
Beim SWH kommt extrem selten ED vor, daher wird meist nur auf HD untersucht. Jedoch ist es natürlich von Vorteil, wenn eine ED-Untersuchung vorliegt.
- Schilddrüse, Herz, sonstige Organkrankheiten über ein großes Blutbild
Da es beim Saarloos vereinzelt Schilddrüsenprobleme oder Herzprobleme gibt, ist es sinnvoll, vor einem Zuchteinsatz ein großes Blutbild machen zu lassen.
- Inzucht
Jeder Züchter sollte bestrebt sein, den Inzuchtkoeffizienten in der Zucht zu minimieren, denn der SWH ist bereits eine sehr ingezüchtete Rasse, was Gefahren birgt (Verbreitung von Krankheiten) und Probleme mit sich bringen kann (z.B. Inzuchtdepressionen). Es sollten daher mind. bis einschließlich der 3. Generation, noch besser weiter zurück, keine gleichen Ahnen zwischen der väterlichen und mütterlichen Seite zu entdecken sein. Falls doch, sind die Welpen zu stark ingezüchtet und man sollte Abstand nehmen.
- Wurfwiederholungen
Bei der Rasse Saarlooswolfhond sollte man aufgrund der sehr kleinen Population keine Wurfwiederholungen machen, d.h. zwei oder mehrmals dieselbe Verpaarung. Ebenso sollte vermieden werden, daß ein Deckrüde zwei Schwestern deckt. Vielmehr sollte man möglichst viele verschiedene nicht verwandte Deckpartner miteinander verpaaren, um verschiedene Gene zu verbreiten. Wiederholungsverpaarungen tragen zum Verlust von genetischer Variabilität bei. Fragen Sie den Züchter, ob es sich um eine Wiederholungsverpaarung handelt oder in Zukunft eine geplant ist, vor allem, wenn Sie vielleicht selbst mal vorhaben, ihren Saarloos in der Zucht einzusetzen. Nur bei sehr kleinen Würfen mit maximal 2-3 Welpen aus einer besonders vielversprechenden Verpaarung kann man eine Wiederholungsverpaarung vertreten.
- Häufigkeit der Zuchtverwendung
Eine Hündin sollte nicht bei jeder Läufigkeit gedeckt werden, sondern es sollte immer mindestens eine Läufigkeit zwischen zwei Würfen ausgelassen werden. Alles andere ist Ausbeutung des Zuchttieres, dann geht es nur noch um den Profit. Darum sollten sie nachfragen, wie oft und wann die Hündin bereits Würfe hatte bzw. was noch für die Zukunft geplant ist. Eine Hündin sollte meiner Meinung nach maximal 3 mal im Leben eingesetzt werden. Ebenfalls sollte ein Deckrüde nicht zu oft in der Zucht eingesetzt werden – maximal 4 mal im Leben reicht völlig aus.
- Alter der Zuchttiere
Die Zuchttiere sollten nicht zu jung sein, damit sich die Wahrscheinlichkeit mit gesunden Tieren zu züchten erhöht, denn bestimmte Krankheiten können noch bis zum Alter von 3 Jahren auftreten (z.B. PRA), aber auch um dem Tier Zeit zu geben, erwachsen zu werden. Meiner Meinung nach sollte ein Zuchttier nicht jünger als 2 ½ Jahre alt sein, optimalerweise sogar mindestens 3 Jahre.
27.05.2010
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